" Sechstes Euro-Einführungsgesetz, Neuregelungen des Verjährungs- und Verzinsungsrechts, rechtliche Konsequenzen aus dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz: Es gab viele gute Gründe, die Vorauflage dieses Kommentars grundlegend zu überarbeiten. Der sicher wichtigste Grund jedoch war das dritte VwVfÄndG vom 21.08.2003, das eine kleine Revolution für das Verwaltungsverfahrensrecht in der Bundesrepublik bedeutet. Unter dem unscheinbaren Name ..."