"Funktionalreformerische Massnahmen - wie zur Zeit in vielen Landern durchgefuhrt - machen auch vor der Ebene der Kreise, kreisfreien Stadte und Landschaftsverbande keinen Halt. Wahrend fur die Ebene Gemeinde/Kreis durch den Rastede-Beschluss Klarheit daruber herrscht, unter welchen Voraussetzungen Zustandigkeitsverlagerungen verfassungsrechtlich zulassig sind, ist diese Frage fur die hoheren Ebenen bislang nicht untersucht. Die Arbeit s ..."